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MwSt. bei Fahrzeugen: Privatperson oder Händler

Die MwSt. hängt von Ihrem Status, vom Land und davon ab, ob das Auto neu oder gebraucht ist. Hier sind die wichtigsten Anhaltspunkte für den Durchblick.

Privatperson oder Händler

Der Status des Verkäufers ändert alles.

  • Eine Privatperson, die ihr gebrauchtes Fahrzeug verkauft, stellt keine MwSt. in Rechnung
  • Ein umsatzsteuerpflichtiger Händler wendet die MwSt. oder die Differenzbesteuerung an
  • Der angezeigte Preis bedeutet je nach Verkäufer also nicht dasselbe

Neu oder gebraucht in der EU

Im Sinne der Mehrwertsteuer ist der Begriff des Neufahrzeugs besonders definiert.

  • Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn es weniger als sechs Monate alt ist oder weniger als 6.000 km gefahren wurde
  • Bei einem solchen Fahrzeug wird die MwSt. im Bestimmungsland fällig
  • Ein Gebrauchtwagen unterliegt einer anderen Regelung, teils mit Differenzbesteuerung
Konzeptionelle Illustration der grenzüberschreitenden Mehrwertsteuer: Euro-Symbol und Pfeile

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Geschäfte zwischen Unternehmen in der EU folgen klaren Regeln.

  • Mechanismus des innergemeinschaftlichen Reverse-Charge-Verfahrens
  • Gültige USt-IdNr., geprüft über VIES
  • Unterlagen sorgfältig aufbewahren

Die MwSt. auf Ihr Luxydrive-Abonnement

Auf Plattformseite folgt die Abrechnung unserer Angebote diesen Grundsätzen.

  • Luxemburgische MwSt. von 17 % als Standard
  • Innergemeinschaftliches Reverse-Charge-Verfahren für Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. in VIES
  • Rechnungen für Ihre Buchhaltung verfügbar

Gute Reflexe

Das Kfz-Steuerrecht ist komplex: Einige Vorsichtsmaßnahmen sind geboten.

  • Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf
  • Prüfen Sie die auf einem Händlerinserat angegebene MwSt.- oder Differenzbesteuerungsregelung
  • Diese Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine steuerliche Beratung

FAQ

Standardmäßig 17 % (luxemburgische MwSt.), oder das innergemeinschaftliche Reverse-Charge-Verfahren für Händler mit einer in VIES gültigen USt-IdNr.

Nein. Eine Privatperson, die ihr gebrauchtes Fahrzeug verkauft, stellt keine MwSt. in Rechnung.

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